Die IuD-Stelle und ihre Datenbank „Asylfact“


Im Rahmen der Ausländer-, Asyl- und Auslieferungsverfahren kommt der Sachverhaltsaufklärung der Gerichte und im Zusammenhang hiermit dem schnellen und gezielten Zugriff auf Informationsquellen unterschiedlichster Art eine ganz besondere Bedeutung zu. Die im deutschen Rechtssystem aus dem Grundsatz der Amtsermittlungspflicht resultierende genaue gerichtliche Überprüfung der persönlichen Verfolgungsschicksale, aber auch die Klärung der Verfolgungssicherheit in den Staaten, über die der Fluchtweg führt, oder die rechtsstaatliche Situation in Ländern, in denen eine Auslieferung stattfinden soll, erfordert eine umfassende Sammlung, Verarbeitung und Bereitstellung von Dokumenten. 

Diesem Zweck dient die Informations- und Dokumentationsstelle für Asyl- und Ausländerverfahren (im Nachfolgenden kurz IuD-Stelle), die 1981 im Zuge der Dezentralisierung der vorher bundesweit ausschließlich am Verwaltungsgericht Ansbach verhandelten Ausländer- und Asylverfahren beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingerichtet wurde, das damals für die in Hessen anfallenden Verfahren zuständig wurde.

Bereits seit den frühen 1980er-Jahren wurde die IuD-Stelle auch von außerhessischen Verwaltungsgerichten im Wege der Amtshilfe in Anspruch genommen. Inzwischen nutzen deutschlandweit auch Amts- und Landgerichte sowie diverse Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften in Auslieferungsverfahren die IuD-Stelle bzw. ihre Datenbank Asylfact ebenso wie die Sozialgerichtsbarkeiten (in Verfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

Die grundsätzliche, von mehreren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dokumentationsangestellten wahrgenommene Aufgabe der IuD-Stelle besteht darin, politische und sozio-ökonomische Daten und Informationen über die Herkunfts-, Transit- und Zufluchtsländer der Asylsuchenden und Flüchtlinge zu sammeln, dokumentarisch aufzubereiten und über die eigene Datenbank Asylfact zugänglich zu machen.

Die unabhängige, justizinterne Datenbank Asylfact wurde seit den 1990er-Jahren unter Einbeziehung richterlicher Vorgaben aufgebaut und dabei mit genau auf die richterliche Praxis zielenden Such- und Arbeitsroutinen ausgestattet. Sie enthält verschlagwortete Datensätze tagesaktueller Medien sowie Auskünfte und Lageberichte des Auswärtigen Amtes, deutscher Auslandsvertretungen und anderer Behörden, Gutachten einschlägiger Sachverständiger oder wissenschaftlicher Institute, Einzelauskünfte, Stellungnahmen und Berichte von Nichtregierungsorganisationen sowie Aufsätze aus Fachzeitschriften. Diese Dokumente können über eine einzige Suchmaske mit unterschiedlichen Suchkriterien recherchiert werden.

Nach Verhandlungen zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz und anderen Justizverwaltungen über die außerhessische Nutzung der IuD-Stelle und ihrer Datenbank Asylfact gegen Kostenbeteiligung wurden bisher Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen abgeschlossen.

Somit ist eine einheitliche Versorgung der nutzungsberechtigten Gerichtsbarkeiten und Dienststellen mit relevanten Informationen gewährleistet. Von großer Bedeutung ist die hiermit verbundene Verfahrensbeschleunigung, denn in der Datenbank gefundene Dokumente ersparen den Richterinnen und Richtern Anfragen bei den unterschiedlichsten Auskunftsquellen, deren Beantwortungen durchaus viele Monate in Anspruch nehmen können.